China setzt Störstoffanteile für Altpapier und Kunststoffe auf 0,5 Prozent

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Chinas Regierung hat der Welthandelsorganisation (WTO) am 15. November neue Regelungen für zulässige Störstoffanteile in Abfallimporten zur Notifizierung vorgelegt. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 15. Dezember. Die neuen Import-Regelungen will China zum 1. März 2018 in Kraft setzen.

Die ursprünglichen Grenzwerte für Altpapier, Kunststoffe und Metalle hatte China zunächst auf 0,3 Prozent festgelegt. Dagegen gab es Proteste aus der internationalen Recyclingwirtschaft, für die China der wichtigste Abnehmer von Sekundärrohstoffen ist. Die neuen Grenzwerte für Kunststoffabfälle sowie Papierabfälle sollen demnach 0,5 Prozent betragen. In einem Entwurf hatten chinesische Behörden zuvor bei Altpapier einen maximal tolerierbaren Störstoffgehalt von 1,0 Prozent vorgesehen.

Für Nichteisenmetalle soll der Wert laut der bei der WTO eingereichten Notifizierung bei 1,0 Prozent liegen. Das Umweltministerium in China schlug auch einen Grenzwert von 0,5 Prozent für Schmelzschlacke, Holz, Elektromotoren, Drähte und Kabel, Metall- und Geräteschrott sowie Eisenmetalle vor.

Einen ausführlichen Bericht zu den neuen chinesischen Regelungen für Abfallimporte sowie den Reaktionen darauf lesen Sie in der kommenden Woche in EUWID Recycling und Entsorgung 47/2017.

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