Bestehende gewerbliche Altpapiersammlungen dürfen nicht mit dem Ziel untersagt werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche in Leipzig entschieden. Anders als bei neu hinzutretenden gewerblichen ...
Untersagung bestehender gewerblicher Altpapiersammlung rechtswidrig
BVerwG: Wettbewerb im Markt nicht durch Wettbewerb um Markt ersetzen
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