Beschichtete Papierprodukte sollen unter die Einwegkunststoff-Richtlinie fallen

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Die Europäische Kommission hat vorige Woche ihre seit längerem erwarteten Leitlinien zur EU-Richtlinie über Einwegartikel aus Kunststoff veröffentlicht. Sie stellt darin unter anderem klar, dass Zellulosefolie und unbeschichtete Papier- und Pappeprodukte nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen und damit nicht Verboten oder Beschränkungen unterliegen werden. Beschichtete Papierprodukte hingegen schon.

Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der "Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt", die auch unter der englischen Abkürzung SUPD bekannt ist, läuft am 3. Juli ab. Die Leitlinien sollen zu einer EU-weit harmonisierten Umsetzung beitragen.

Getränkekartons werden als Verbundverpackungen eingestuft

Getränkekartons sind den Leitlinien zufolge als Verbundverpackungen für Getränke einzustufen. Damit gelten für sie die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf fest verbundene Verschlüsse ("tethered caps"), die Herstellerverantwortung und die Sensibilisierung der Verbraucher.

Die Leitlinien begründen diese Einstufungen beschichteter Papierprodukte unter anderem mit dem Willen des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, die eine Ausnahmeregelung für Kunststoffbeschichtungen aus den Erwägungsgründen der SUPD gestrichen hatten. Sie verweisen auch auf die Ziele der Richtlinie, Littering und Abfallaufkommen zu verringern und Kreislaufwirtschaft und Wiederverwendung zu fördern.

Kritik von der EPPA und der IK

Mit Sorge reagierte vorige Woche die European Paper Packaging Alliance (EPPA) auf die Veröffentlichung durch die EU-Kommission. Nach Ansicht der Papierbranche geht die Leitlinie weit über den Geltungsbereich der Einweg-Kunststoff-Richtlinie hinaus. Die Leitlinien stimmten nicht mit dem Anwendungsbereich und den Zielen der Richtlinie überein und hätten schwerwiegende rechtliche Mängel, meinte EPPA-Präsident Eric Le Lay.

Auch die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) hat die Leitlinien der EU-Kommission deutlich kritisiert. Die EU-Kommission habe den Start der Single Use Plastics Directive (SUPD) verstolpert, schrieb die IK in einem ersten Kommentar in der vergangenen Woche zu den veröffentlichten Guidelines. Die IK kritisiert insbesondere den zeitlichen Verzug der Veröffentlichung sowie den Versuch der Kommission, den Anwendungsbereich der SUPD auszuweiten.

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