BDE: Nachhaltigkeitsaspekte endlich stärker bei öffentlicher Beschaffung berücksichtigen

|
|

 

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat seine Forderung nach einer Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der öffentlichen Beschaffung erneuert. Anlass ist die kürzlich vom Umweltbundesamt veröffentlichte Aktualisierung des Rechtsgutachtens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. „Wir brauchen jetzt ein tatkräftiges Handeln aller Akteure von Bund, über Länder bis in die Kommunen, von Rechnungshöfen und Finanzaufsicht. Nachhaltige Beschaffung muss in allen Verwaltungen Chefsache werden“, fordert BDE-Präsident Peter Kurth.

Das erste Rechtsgutachten zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung hatte das Umweltbundesamt bereits 2008 veröffentlicht. Mit der jetzt erfolgten Überarbeitung liegt bereits die fünfte Ausgabe des Gutachtens vor. „Spätestes mit der nun erfolgten Aktualisierung 2019 sollte allen klar: Der Rechtsrahmen ist umfassend ausgeleuchtet“, so Kurth weiter. Der bestehende Rahmen müsse endlich ausgenutzt werden und den vielfachen Evaluierungen auch Taten folgen. „Die vom Gesetzgeber geschaffenen PS müssen nun von der Verwaltung auch endlich auf die Straße gebracht werden.“

In dem Gutachten heißt es unter anderem, dass der Berücksichtigung von qualitativen, sozialen, umweltbezogenen und/oder innovativen Aspekten in der öffentlichen Beschaffung der Rang von Grundsätzen zukomme. Öffentliche Beschaffungsstellen dürfen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte Umweltaspekte in der Beschaffung berücksichtigten. Bei der Angebotswertung können zudem über die Zuschlagskriterien auch Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten berücksichtigt werden.

 

Kunststoffrezyklate und Recyclingbeton stärker einsetzen

 

Der BDE wirbt bereits seit einem Jahr intensiv bei den öffentlichen Händen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Aufträgen. Insbesondere Recyclingrohstoffe wie Kunststoffrezyklate oder Recyclingbeton müssen aus Sicht des Verbandes stärker zum Einsatz kommen. Nur konkrete Umsetzungspläne und Maßnahmen der öffentlichen Hand könnten für einen Schub beim „Green Public Procurement“ sorgen. Der BDE wirbt daher bei Entscheidern in Bund und Land dafür, dass Beschaffungsstellen künftig in Einzelfällen begründen müssen, warum sie Primärrohstoffe bei der Beschaffung bevorzugen.

Für BDE-Präsident Kurth ist die öffentliche Hand der „entscheidende Treiber“ für den Einsatz von Rezyklaten in Produkten oder von Ersatzbaustoffen in Bauprojekten. Das europäische Vergaberecht eröffne zwar große Chancen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum „Green Public Procurement“ hätten in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten bisher aber kaum etwas bewirkt. „Klare Kriterien für die Lieferantenauswahl unter Nachhaltigkeitsaspekten tun not. Nur so wird die Rohstoffwende auch in den Köpfen gelingen“, betont der Verbandspräsident.

Der BDE verweist hinsichtlich der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen auch auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz. In § 45 wird von Bundesbehörden bei der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern sowie Bauvorhaben eine Prüfung gefordert, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer, so der BDE.

 

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -