BDE hält Trennung von Altholz in gefährlich und nicht gefährlich für ausreichend

|
|

Im Hinblick auf die Novelle der Altholzverordnung spricht sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) für eine einfachere Sortierung der Altholzfraktionen aus. Anstelle der ohnehin problematischen Abgrenzung der vier Altholzkategorien A I bis A IV regt der BDE an, künftig nur noch zwei Altholzklassen vorzusehen: „mit Sternchen“ für gefährliche Althölzer und „ohne Sternchen“ für nicht gefährliche Althölzer.

Erst durch die Aufbereitung könnten drei verschiedene Altholzqualitäten erzeugt werden. Der BDE bezeichnet diese mit Kategorie A für die stoffliche Verwertung, mit Kategorie B für die energetische Verwertung sowie mit Kategorie C mit Sternchen ebenfalls für die energetische Verwertung.

Darüber hinaus schlägt der BDE vor, durch die Novellierung das Abfallende für naturbelassene Hölzer zu regeln. Demnach sollte Altholz, das sich qualitativ nicht signifikant von nativem Holz aus Forsten und Sägewerken unterscheidet, nach Durchlaufen einer Behandlungsanlage aus dem Abfallrecht entlassen werden.

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema lesen Sie in Ausgabe 28/2018 von EUWID Recycling und Entsorgung.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -