BDE-Gutachten: Umsatzsteuerprivileg der Kommunen verstößt gegen EU-Recht

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Das Umsatzsteuerprivileg der Kommunen in Deutschland verstößt gegen geltendes EU-Recht. Das ist einem Gutachten von Professor Roman Seer vom Institut für Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universität Bochum zu entnehmen, den der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) vorgelegt hat.

„Die Sonderstellung führt zum einen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zugunsten kommunaler Betriebe und zum anderen werden die Bürger für die gleiche Leistung bundesweit unterschiedlich belastet“, sagte Professor Seer. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft privat organisieren, müssten Umsatzsteuer zahlen. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft durch eigene Betriebe organisieren, müssten dagegen keine Steuern zahlen, heißt es in einer Mitteilung des BDE zum Gutachten.

"Wer die Leistung erbringt, darf bei der Umsatzsteuer keine Rolle spielen"

Dabei dürfe es bei der Umsatzsteuer keine Rolle spielen, ob die Leistungen für den Verbraucher von einem kommunalen Betrieb oder von einer Gesellschaft der Privatwirtschaft angeboten würden. Eine Steuerfreiheit von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen komme nur in ganz speziellen Bereichen in Betracht und das auch nur, wenn keine größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern zu befürchten sind. „Diese Voraussetzungen aber sind im Bereich der Abfallwirtschaft eindeutig nicht gegeben“, so der Gutachter.

Das Bundesfinanzministerium hält allerdings an der Privilegierung kommunaler Betriebe fest. Das ist einem Schreiben des Ministeriums vom vergangenen Dezember zu entnehmen. Mit dieser Auffassung widersetzt sich das Ministerium nach Ansicht des BDE  eindeutig der Aufforderung der EU-Kommission, nach der die Bundesrepublik Deutschland auch in diesen Bereichen für eine Wettbewerbsgleichheit sorgen muss.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 22/2017 von EUWID Recycling und Entsorgung. Premium-Abonnenten können den Artikel bereits jetzt im E-Paper lesen:

Rechtsgutachten: Umsatzsteuerprivileg der Kommunen verstößt gegen EU-Recht

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