Einweg-Kunststofffonds: Verbände halten weite Herstellerdefinition für keine gute Idee

Das vom Bundesweltministerium geplante Einweg-Kunststofffondsgesetz stößt weiter auf Kritik. Mit dem Gesetz wird für Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte künftig eine Sonderabgabe fällig. Daraus sollen den Kommunen die Kosten, die durch die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum entstehen, erstattet werden.

Zum einen haben Verbände der betroffenen Unternehmen finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen die Sonderabgabe, die künftig vom Umweltbundesamt erhoben werden soll, bereits vorgebracht. Zum anderen kritisieren jetzt Hersteller und Verwender von Serviceverpackungen explizit die weite Herstellerdefinition, die im Referentenentwurf gewählt wurde. Sie sprechen sich für eine enge Definition analog zum Verpackungsgesetz aus....

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