Einmal für und einmal gegen privaten Altkleidersammler

|
|

In zwei Verfahren um die gewerbliche Sammlung von Altkleidern hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen einmal für (4 A 209/14) und einmal gegen (4 A 204/14) die Kommune entschieden. Im ersten Fall ging es um die Frage der Zuverlässigkeit des Trägers der angezeigten gewerblichen Sammlung, im zweiten Fall ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -