In zwei Verfahren um die gewerbliche Sammlung von Altkleidern hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen einmal für (4 A 209/14) und einmal gegen (4 A 204/14) die Kommune entschieden. Im ersten Fall ging es um die Frage der Zuverlässigkeit des Trägers der angezeigten gewerblichen Sammlung, im zweiten Fall ...
Einmal für und einmal gegen privaten Altkleidersammler
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