Nach Ansicht der Entsorgerverbände ist die Befreiung der Sekundärrohstoffbranche von der EEG-Umlage zulässig. Dieses Ergebnis haben der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in ihrer Stellungnahme zum Beihilfeprüfverfahren herausgearbeitet. Die Industrierabatte auf Strom wären selbst dann zulässig, wenn die EEG-Umlagebefreiung als staatliche Beihilfe zu qualifizieren wäre, erklärten die beiden Verbände. Die Verbände haben deshalb die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission aufgefordert, das Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der EEG-Umlage und der EEG-Umlagebefreiung einzustellen.
Die Verbände treten seit längerem dafür ein, dass Recycler und Erzeuger von Ersatzbrennstoffen weiter von der Umlage befreit werden. Dies sei vor allem deshalb erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu wahren, die nachhaltige Abfallbehandlungsmaßnehmen, insbesondere Recycling, sicherstellen. Diese Unternehmen stünden sowohl im Wettbewerb mit weniger nachhaltigen aber kostengünstigeren Abfallbehandlungsmethoden im Inland als auch mit Konkurrenten aus Drittstaaten, vor allem aus Asien. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser energieintensiven Unternehmen könne anders, als durch eine Begrenzung der EEG-Umlage, nicht erreicht werden.
Für 2014 hatte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fast allen Kunststoffrecyclingbetrieben in Deutschland die Umlagebefreiung gestrichen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit von Brüssel Ende 2013 eröffneten Beihilfeverfahren gegen die EEG-Umlage. Deutschland hat inzwischen gegen die Eröffnung des EU-Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht.