Sekundär- und Ersatzbrennstoffe werden auch nach Inkrafttreten des neuen Energiesteuergesetzes am 1. April 2011 vorerst nicht besteuert. Das derzeit geltende Moratorium hat weiterhin Bestand, teilte das Bundesfinanzministerium dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf ...
EBS und SBS bleiben vorerst von Energiesteuer befreit
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