DWA: Pflicht zur P-Rückgewinnung aus Klärschlämmen um zehn Jahre verschieben

Brief an Umweltminister Schneider / Umsetzung ab 2029 nicht realistisch

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt gebeten, den gesetzlichen Umsetzungszeitpunkt für die verpflichtende Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm um zehn Jahre zu verschieben. Die Phosphorrückgewinnungspflicht solle für Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten erst ab 2039 greifen. Für Anlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten solle sie erst ab 2042 gelten. Das schreibt DWA-Präsident Uli Paetzel in einem Brief an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der auf den 19. Dezember datiert ist.

Eine solche Anpassung stellt aus Sicht der DWA keine Abkehr vom Ziel der Phosphorrückgewinnung dar, sondern sei vielmehr die Voraussetzung dafür, dieses Ziel realistisch, effizient und dauerhaft zu erreichen. Unternehmen, die bereits investiert und eine Vorreiterrolle eingenommen haben, sollte jedoch kein Nachteil entstehen, betont Paetzel. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu beachten, dass eine Refinanzierung dieser Investitionen allein über die Gebührenumlage nicht möglich sein werde. Bei der Fristverlängerung muss der Schutz der First Mover sowohl bei den Monoverbrennungsanlagen als auch bei der Phosphorrückgewinnung unbedingt mitgedacht werden, erklärte die DWA auf Nachfrage von EUWID.

Zunehmende Diskrepanz zwischen geltendem Zeitplan und tatsächlicher Umsetzbarkeit

Die DWA unterstützt das Ziel der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen ausdrücklich, so Paetzel in seinem Schreiben. Die mit der Novellierung der Klärschlammverordnung eingeschlagene Zielrichtung sei fachlich richtig und umweltpolitisch geboten. Als technisch-wissenschaftlicher Fachverband und als Interessenvertretung einer Branche, die die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben operativ zu leisten hat, sehe sich die Vereinigung jedoch in der Verantwortung, auf eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem geltenden rechtlichen Zeitplan und der tatsächlichen Umsetzbarkeit in der Fläche hinzuweisen.

Die verpflichtende Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ab dem 1. Januar 2029 sei unter den derzeitigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht realistisch erreichbar, unterstreicht der DWA-Präsident. Das sei das Ergebnis einer intensiven Befassung mit der Thematik in den zuständigen Fachgremien sowie eines engen Austauschs mit Betreibern, Ländern, Vollzugsbehörden, der Entsorgungswirtschaft und Anlagenherstellern.

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