Die ITAD appelliert erneut an die Bundesregierung, thermische Abfallbehandlungsanlagen aus dem Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zu streichen. Durch ungewisse BEHG-Kosten sei eine Verdoppelung der Entsorgungspreise nicht ausgeschlossen, so die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. ...
„Durch BEHG-Kosten ist Verdoppelung der Entsorgungspreise nicht ausgeschlossen“
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