DUH verklagt Aldi, Lidl, Edeka, Rewe, Netto und Rossmann wegen mangelhafter Altgeräterücknahme

Die Deutsche Umwelthilfe klagt wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott gegen insgesamt sieben große Supermarktketten und Drogerieunternehmen. Bei den Unternehmen handelt es sich um Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto-Marken-Discount, Rossmann und Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe.

Anlass für die Klagen sind Testbesuche in Filialen der Unternehmen, bei denen die DUH im Mai und Juni festgestellt hatte, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott oftmals nicht eingehalten werden. Lebensmitteleinzelhändler und Drogeriemärkte sind seit Juli 2022 verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, wenn sie Elektrogeräte in ihrem Sortiment führen und die Filialen eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern aufweisen. Da die Unternehmen sich weigerten, die festgestellten Verstöße abzustellen oder künftig auszuschließen, habe man Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht, erklärt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation.

Die Bundesrepublik verfehlt die Vorgaben der EU für die Sammlung von Altgeräten deutlich. Im Jahr 2021 lag die Sammelquote für E-Schrott nur bei knapp 39 Prozent. Das Mindestziel von 65 Prozent wurde somit erneut deutlich verfehlt. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sieht im „Abwehrkampf“ des Handels gegen die Rücknahme von Altgeräten einen der Hauptgründe dafür. „Supermärkte erzielen mit dem Verkauf von Elektrogeräten erhebliche Gewinne und müssen deshalb auch Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, endlich eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren.“

Aus Sicht von Thomas Fischer rechnen die Händler offenkundig nicht mit Kontrollen. „Das ist ein Armutszeugnis für die zuständigen Vollzugsbehörden“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Solange die Behörden ihrer Pflicht zur Sicherstellung der Rücknahme von Altgeräten bei Supermärkten und Discountern nicht nachkommen, werde die Umwelthilfe konsequent alle rechtlichen Mittel nutzen, um Verstöße zu ahnden, kündigt Fischer an.

Rossmann weist Vorwürfe zurück

Die Drogeriemarktkette Rossmann weist die Vorwürfe der DUH zurück. „Wir erfüllen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern gehen sogar über diese hinaus“, sagte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Bei Rossmann können Kundinnen und Kunden in jeder Filiale – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – Elektroaltgeräte zurückgeben.“ Darauf werde in den Filialen auch mit Plakaten hingewiesen, die Mitarbeiter seien entsprechend angewiesen worden.

Den Vorfall, auf den sich die DUH in der Vergangenheit berufen hat, sei von Seiten des Unternehmens „umfassend aufgeklärt“ worden. Rossmann sei bisher auch keine Klage der DUH eingegangen. „Bisher haben wir keine Kenntnis von einer Klage gegen unser Unternehmen“, so die Sprecherin weiter.

Bereits Anfang des Jahres hatte sich die DUH wegen der unzureichenden Geräterücknahme vor Gericht gegen die Drogeriemarktkette Müller und die beiden Supermarktketten Rewe und Norma durchgesetzt.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Meldung um die Reaktion von Rossman ergänzt.

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