DUH drängt auf Mehrwegfonds: Kritik am Finanzierungsmodell im Verpackungsrecht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert im Zuge des geplanten Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes einen verbindlichen und zentral organisierten Mechanismus zur Förderung von Mehrwegsystemen. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Ansatz zur Finanzierung von Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen greife zu kurz und drohe ohne zentrale Steuerung weitgehend wirkungslos zu bleiben. Das geht aus einem aktualisierten Positionspapier des Umweltschutzverbandes hervor.

Die DUH zielt mit ihrem Vorschlag auf Nachbesserungen im laufenden Bundestagsverfahren. Kern der Kritik ist die im Entwurf angelegte dezentrale Ausgestaltung: Systeme, Branchenlösungen und individuell verpflichtete Hersteller sollen selbst festlegen, in welchem Umfang sie Mittel für Abfallvermeidung einsetzen und welche Maßnahmen sie finanzieren. Nach Darstellung der DUH birgt dies das Risiko unkoordinierter Einzelmaßnahmen, ohne dass ein systematischer Ausbau von Mehrwegstrukturen erfolgt.

Als Gegenmodell schlägt die Organisation die Einrichtung eines zentralen Fonds vor. Dabei verweist sie auf einen früheren Entwurf des Bundesumweltministeriums aus dem letzten November, der einen Beitrag von fünf € je Tonne in Verkehr gebrachter Einwegverpackungen vorgesehen habe. Diese Größenordnung solle als verbindlicher Mindestbeitrag festgeschrieben und in ein koordiniertes Förderinstrument überführt werden. Die Finanzierung solle ausschließlich durch Einwegakteure erfolgen.

Die Mittel sollen nach Darstellung der DUH gezielt in den Aufbau und die Skalierung von Mehrwegstrukturen fließen, etwa in standardisierte Verpackungspools, Rücknahme- und Logistiksysteme, Reinigungs- und Aufbereitungsanlagen sowie Koordinations- und IT-Strukturen zur Steuerung von Mehrwegkreisläufen....

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