Duale Systeme: Zu-Spät-Lizenzierer sollen Aufschlag zahlen

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Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen sollen künftig einen Aufschlag bezahlen, wenn sie ihre Mengen zu spät bei einem dualen System lizenzieren. Darauf haben sich die Systembetreiber geeinigt, teilte die Gemeinsame Stelle mit. Der Aufschlag soll im Rahmen des Clearings entrichtet werden.

„Mit der neuen Regelung stellen die Systembetreiber erneut unter Beweis, dass sie schnell auf erkannte Missstände reagieren und ihren Beitrag zur Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten dualen Entsorgung von Verpackungsabfällen leisten“, sagte der Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle, Mirko Sickinger.

Hintergrund ist nach Angaben der Gemeinsamen Stelle, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Erstinverkehrbringer zum 1. Januar noch keine Verträge für das jeweilige Jahr abgeschlossen hatten. Gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung seien Hersteller und Vertreiber gesetzlich verpflichtet, ihre dualen Lizenzverträge für das jeweilige Jahr vor Jahresbeginn abzuschließen, da ansonsten ihre Produkte in Verkaufsverpackungen nicht an private Endverbraucher abgegeben werden dürften.

Die verspätete Lizenzierung von dualen Lizenzmengen führe jedoch unter anderem zu Verwerfungen im Clearingprozess der Systembetreiber bis hin zur Gefährdung der privatwirtschaftlich organisierten dualen Entsorgung von
Verpackungsabfällen. Die Systembetreiber hätten in der Vergangenheit immer wieder Industrie und Handel darauf hingewiesen, so die Gemeinsame Stelle.

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