Mit einem ausführlichen Schreiben haben duale Systeme auf die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an den neuen Ausschreibungsbedingungen zur Verpackungserfassung reagiert. Die Gemeinsame Stelle dualer Systeme wendet sich darin an das Bundesumweltministerium. Die Kritik der Kommunalverbände, die in einem EUWID-Bericht im Mai publik gemacht wurde, wird von den neun dualen Systemen mit Ausnahme der Remondis-Tochter Eko-Punkt nun entschieden zurückgewiesen. Nicht nur werden die Regelungen zu Fehlwürfen, Nachsortierung und Qualitätsanreizen Punkt für Punkt verteidigt, die Systeme fordern darüber hinaus auch eine Verschärfung des Verpackungsgesetzes.
Fehlbefüllung: Ausschluss nicht zwingend
Ein zentraler Kritikpunkt der Kommunalverbände ist die Regelung zur Behandlung von Fehlbefüllungen in Gelben Tonnen. Laut neuen Ausschreibungsbedingungen kann der Sammelbehälter bei stark fehlbefülltem Inhalt gekennzeichnet und nicht abgefahren werden – und im Falle ausbleibender Nachsortierung auch dauerhaft vom System ausgeschlossen werden. Die Kommunen halten das für unverhältnismäßig und bürgerunfreundlich, insbesondere weil bereits eine einmalige Fehlbefüllung genügen soll.
Die dualen Systeme betonen, dass die Regelung bewusst einen Ermessensspielraum vorsieht: Der Ausschluss sei nur „grundsätzlich“ vorgesehen – nicht zwingend –, und besondere Umstände vor Ort könnten berücksichtigt werden. Der jeweilige Entsorgungsdienstleister soll verantwortungsvoll über die Konsequenz entscheiden. Die Maßnahme diene außerdem dazu, einen klaren Anreiz zur Verbesserung der Sammelqualität zu setzen, nicht zur Bestrafung....




