Die Deutsche Bank muss einem mittelständischen Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 540.000 € leisten, weil sie ihre Beratungspflicht bei einem Zins-Swap-Geschäft verletzt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22. März (Az.: XI ZR 33/10). Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des ...
DStGB: Auch Städte könnten Schadensersatz aus Zins-Swap-Geschäften haben
Deutsche Bank in Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof unterlegen
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