DPP: Klärschlammverwertung jetzt langfristig ausschreiben

Die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) hat darauf hingewiesen, dass es bereits heute möglich ist, die Klärschlammverwertung mit verpflichtender Phosphorrückgewinnung ab 2029 langfristig auszuschreiben. Kommunen könnten so frühzeitig Planungssicherheit schaffen, wirtschaftlich attraktive Verwertungsmöglichkeiten nutzen und sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten, teilte die DPP in Frankfurt am Main mit.

Üblicherweise werde die thermische Verwertung nur begrenzt ausgeschrieben. Es könne jedoch langfristig ausgeschrieben werden, auch wenn die notwendigen Anlagen für die P-Rückgewinnung noch nicht realisiert sind. Mehrere Kommunen hätten diesen Schritt erfolgreich umgesetzt und Verträge mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren abgeschlossen, unterstreicht die DPP.

Erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zeigten, dass eine langfristige Ausschreibung rechtssicher möglich ist. Ein wesentlicher Faktor hierfür sei die Berücksichtigung von Redundanzanlagen für die thermische Verwertung des Klärschlamms. Zudem sollten Dienstleister in so genannten Bietergesprächen ihre Leistungsfähigkeit durch technische Nachweise belegen können.

Um beidseitige finanzielle Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, Preisgleitklauseln in die Verträge zu integrieren, empfiehlt die DPP. Diese sorgten für eine wirtschaftlich tragfähige Kalkulation und erhöhen die Seriosität der Verträge. Auch sollten regionale Besonderheiten bei Ausschreibungen berücksichtigt werden, um eine passgenaue Lösung für die jeweilige Infrastruktur, z. B. Transportwege, zu gewährleisten.

Es gelte, jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen, so die DPP. Die fristgerechte Umsetzung der Klärschlammverordnung sei möglich, und die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen könne und sollte vermieden werden.

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