DIVID offen für Kommunen und ausländische Hersteller

Divid, die Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes, war zum 1. April mit ersten Funktionen in Betrieb gegangen. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren, teilte die Behörde mit.

Basis für die Plattform ist das zum Jahresanfang in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz. Es verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Übernahme der Kosten für die Entsorgung in öffentlichen Bereichen. Hersteller, die bereits vor dem 1. Januar 2024 aktiv waren, haben noch bis zum Jahresende Zeit, sich zu registrieren. Für neu aktive Hersteller besteht eine umgehende Registrierungspflicht ab dem genannten Datum. Die Abgabenpflicht gilt ab 2024 gesetzlich unabhängig von der Registrierung.

Ab diesem Jahr werden Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfilterprodukten und anderen Einwegkunststoffartikeln zur erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet. Der Einwegkunststofffonds dient ab dem kommenden Jahr dazu, von Herstellern eingezahlte Mittel an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte zu verteilen. Das UBA verwaltet den Fonds digital über die Divid-Plattform und bestimmt ab 2025 die Abgabenhöhe der Hersteller sowie die Höhe der Auszahlungen an die Anspruchsberechtigten.

Divid ermöglicht dem Umweltbundesamt die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzten rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzte rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Die Plattform ist das zentrale Instrument für die Kommunikation zwischen externen Nutzern und dem UBA sowie für die verwaltungsinternen Prozesse im Zusammenhang mit dem Einwegkunststofffonds, dessen jährliches Fondsvolumen sich auf rund 430 Mio € beläuft.        

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