
Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft spricht sich für die ersatzlose Streichung der Gewerbeabfallverordnung aus. Für den Umgang mit Gewerbeabfällen würde sich dadurch nichts ändern, schreibt die DGAW in ihrer Stellungnahme zum Novellierungsentwurf für die Verordnung. Das hätten Experimente mit Branchenvertretern bereits gezeigt.
Denn auch wenn es keine Gewerbeabfallverordnung gäbe, müsste der Abfall gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und den anderen einschlägigen Vorgaben erfasst und gesammelt sowie möglichst hochwertig verwertet werden, so die DGAW. Einer zusätzlichen Verordnung bedürfe es dafür nicht. Die Kreislaufwirtschaft werde nicht durch eine Vergrößerung des öffentlichen Dienstes und mehr Dokumente gefördert, sondern durch intelligente Anreizsysteme, die eine Sogwirkung erzeugen.
Die Lebenswirklichkeit zeige aus Sicht der DGAW zudem, dass Gewerbebetriebe ihre werthaltigen Abfälle bereits im Eigeninteresse so weit wie möglich einer sinnvollen Vermarktung als Sekundärrohstoff zuführen und diese nicht gegen Geld unnötigerweise entsorgen ließen. Auch die fachkundigen, regelmäßig zertifizierten Betriebe der Kreislaufwirtschaft würden den wirtschaftlichen Wert eines Abfalls erkennen und liefern diesen nicht unnötigerweise gegen Geld an eine Müllverbrennungsanlage.
Die DGAW betont in ihrer Stellungnahme außerdem, dass die Gewerbeabfallverordnung ein deutscher Solitär ist – anders als die meisten anderen Umweltgesetze und Verordnungen, die ein übergeordnetes europäisches Pendant haben. Mit dem konsequenten und disruptiven Ansatz der ersatzlosen Streichung der Verordnung hätte die selbst ernannte „Zukunftskoalition“ die Chance, ein wirkliches bemerkenswertes Zeichen zu setzen, erklärt der Verein mit Verweis auf den damit erreichbaren Fortschritt bei der Entbürokratisierung.
Man habe zwar keine Abschätzung unternommen, welchen Personalbedarf die vollständige Überwachung des Vollzuges im öffentlichen Dienst und bei den 3,5 Mio Gewerbetreiben und den Unternehmen der Kreislaufwirtschaft benötigt, bzw. wie hoch die Entlastung durch eine ersatzlose Streichung der Verordnung ausfällt. Der Aufwand dürfte aber in jedem Fall deutlich höher zu sein, als der erhoffte ökologische und volkswirtschaftliche Nutzen, ist die DGAW sicher.



