Industrieanlagen wie z.B. Forschungs- und Entwicklungsanlagen sowie Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Abfällen mit geringen Umweltauswirkungen werden künftig von der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz freigestellt. Das sieht die vom Kabinett beschlossene Novelle der Verordnung über ...
Deregulierung bei Anlagengenehmigungen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -