
Die verabschiedete Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie ebnet den Weg für eine verpflichtende erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor. Dies wird „als längst überfälliger Schritt“ vom Dachverband Fairwertung ausdrücklich begrüßt. „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Textilsektor“, erklärt Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverbandes. „Insbesondere begrüßen wir, dass die EU den gesellschaftlichen und kreislaufwirtschaftlichen Mehrwert gemeinnütziger Altkleidersammlungen in der neuen Richtlinie im besonderen Maße anerkannt hat.“
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, EPR-Systeme für Textilien einzuführen. Die darin vorgesehene Frist von 30 Monaten sei allerdings angesichts der aktuellen Marktkrise deutlich zu lang. Fairwertung fordert daher die Bundesregierung auf, mit der Umsetzung umgehend zu beginnen. „Andere Länder sind weiter und haben bereits Systeme umgesetzt. Die Bundesregierung muss jetzt so schnell es geht nachziehen“, mahnt Ahlmann zur Eile. Zudem sollten kurzfristige Überbrückungsfinanzierungen geprüft werden, bis das EPR-System etabliert ist.
„Ohne eine kurzfristige und verlässliche Unterstützung droht der Verlust der bestehenden Strukturen und Kapazitäten“, warnt Ahlmann. In der Konsequenz würde die Einführung und Umsetzung des EPR wahrscheinlich aufwendiger und kostspieliger, während zugleich das Potenzial zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der Umweltziele gefährdet sei. Eine Möglichkeit sieht Fairwertung im von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) angekündigten Sofortprogramm Kreislaufwirtschaft. Hier sollte auch der Alttextilsektor gezielt berücksichtigt werden.
„Rolle der gemeinnützigen Organisationen anerkennen“
Von zentraler Bedeutung ist für den Dachverband, dass EPR-Systeme die besondere Rolle gemeinnütziger Organisationen sichern: Sie benötigen einen garantierten Zugang zu Sammelware und das Recht zur freien Verwendung der gesammelten Textilien. Darüber hinaus fordert Fairwertung klare Standards in der Sammlung und Sortierung, damit die Textilien möglichst hochwertig erfasst und weiterbehandelt werden können. „Nur wenn von Anfang an auf Qualität in der Sammlung und bei der Sortierung geachtet wird, können Textilien bestmöglich wiederverwendet oder recycelt werden. Das ist im Sinne der Ressourcenschonung, der Umwelt und letztlich auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Weitergabe mehrheitlich Gutes bewirken wollen“, betont Ahlmann.
Zugleich sei es wichtig, dass in den EPR-Systemen eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure gewährleistet wird und ein inklusiver Governance-Ansatz verfolgt wird. Alle relevanten Akteure – insbesondere auch die gemeinnützigen Organisationen – müssten einen festen Platz am Tisch haben und gleichberechtigt in die Steuerung eingebunden werden. Nur so könne das System nachhaltig, gerecht und erfolgreich ausgestaltet werden.
Darüber hinaus sollte die Einführung der EPR dazu beitragen, „den zerstörerischen Trend zur Ultra-Fast Fashion einzudämmen“. Billigtextilien von minderer Qualität stellten bereits heute die größte Herausforderung für Sammlung, Sortierung und das Recycling dar. „Es braucht jetzt klare gesetzliche Vorgaben, die die Hersteller in die Verantwortung nehmen – und Systeme, die Qualität belohnen und den Wegwerftrend bremsen“, so Ahlmann. Es müsse sichergestellt werden, dass Hersteller, die langlebige und reparaturfähige Produkte auf den Markt bringen, spürbar entlastet, während Anbieter von Billigware wirksam belastet werden.



