Chipkarten fallen unter das ElektroG

|
|

Chipkarten fallen unter den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und müssen daher registriert werden. Das bestätigte Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), auf Anfrage. Zu dieser Problematik hätte es in letzter Zeit vermehrt Anfragen gegeben, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -