Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 28. Mai 2025 (10 S 2112/24) eine für die Zementindustrie bedeutsame Entscheidung zur Einstufung von Produktionsrückständen getroffen. Streitgegenstand war ein Bypass-Staub-Rohmehl-Gemisch, das im Zementwerk Schelklingen von Heidelberg Materials anfällt. Der Senat bestätigte die Auffassung des Regierungspräsidiums Tübingen, wonach es sich bei diesem Material grundsätzlich um Abfall handelt, dessen Gefährlichkeit sich nach den Schadstoffgehalten bemisst....
Bypass-Staub: VGH Baden-Württemberg bestätigt behördliche Einstufung als Abfall
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