
Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung spricht sich klar gegen Gesetzesverschärfungen bei der Verbringung von nicht gefährlichen Elektro- und Elektronikaltgeräten aus. Die von der EU-Kommission geplante Notifizierungspflicht für Verbringungen innerhalb der EU sei nicht nachvollziehbar und gefährde die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen, schreibt der bvse in einer aktuellen Stellungahme zu einem Papier der Kommission.
Bislang sind nicht gefährliche Altgeräte bei der Abfallverbringung auf der sogenannten „grünen Liste“ verzeichnet. Somit unterliegen die Verbringungen nicht dem aufwendigen Verfahren der Vorab-Notifizierung und -genehmigung, sondern es muss nur ein Begleitdokument mitgeführt werden. Die im Juni von der EU-Kommission vorgelegten Entwürfe für Durchführungsverordnungen zur Anpassung an Änderungen des Basler Übereinkommens sehen aber vor, dass diese Geräte bereits ab Anfang des kommenden Jahres der Notifizierungspflicht bei Verbringungen sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU unterliegen sollen.
Aus Sicht des bvse besteht für eine derartige Verschärfung keine Notwendigkeit, da die Vorgaben zur Behandlung von E-Schrott EU-weit einheitlich durch die WEEE-Richtlinie geregelt seien. Durch die Forderung nach einer Notifizierung werde ohne Not in einen funktionierenden Markt eingegriffen, kritisiert der Verband.
Der bvse schätzt, dass rund 75 Prozent der innerhalb der EU grenzüberschreitend verbrachten Altgeräte bislang „grün gelistet“ waren. Ein „beträchtlicher Teil“ davon werde auch nach Deutschland importiert. Sollte für diese Lieferungen künftig ein Notifizierungsverfahren notwendig werden, könnte es für einen längeren Zeitraum zu einem Erliegen der Verbringungen von nicht gefährlichen Elektro- und Elektronikaltgeräten kommen, warnt der Verband. Die zuständigen Behörden seien bereits jetzt aufgrund von Personalengpässen überlastet. Daher dauerten die Verfahren bei der Notifizierung schon heute im Schnitt drei bis sechs Monate.
Sollten die Behörden nun kurzfristig zusätzlich mit einer großen Zahl von neuen Notifizierungsanträgen konfrontiert werden, dürften sich die Verfahren noch länger hinziehen, befürchtet der bvse. Nach Information des Verbandes ist in einem sogenannten Non-Paper der Kommission nun aber eine längere Übergangsfrist für die erweiterte Notifizierungspflicht bis Anfang 2027 geplant. Dies sei zu begrüßen, da Recyclingunternehmen und die zuständigen Behörden dadurch zumindest die Möglichkeit hätten, sich auf Änderungen einzustellen.
Das zweijährige Moratorium sollte außerdem dazu genutzt werden, innerhalb der Mitgliedstaaten entsprechende Daten zu beschaffen, fordert der bvse. Dadurch könne der Umfang einer allgemeinen Notifizierungspflicht gespiegelt und gezeigt werden, ob diese Pflicht überhaupt für alle bislang grün gelisteten Elektronikschrotte notwendig sei.
Das Moratorium bis 2027 sei außerdem notwendig, um in der Übergangszeit eine einheitliche digitale Infrastruktur für schnellere Notifizierungen aufzubauen. „Massenhafte, langwierige und umständliche Notifizierungsverfahren können nicht im Interesse einer europäischen Kreislaufwirtschaft sein“, schreibt der Verband weiter. Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sei ein funktionierender Binnenmarkt essenziell. Diesbezüglich verweist der bvse auch auf den jüngst vorgelegten Draghi-Bericht, in dem zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auch Erleichterungen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung innerhalb der EU empfohlen werden.
Änderungen bei der Abfallverbringung könnte auch durch das von der neuen EU-Kommission für die nächste Legislaturperiode geplante EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz mit sich bringen. Dieses Gesetz soll die Marktnachfrage nach Sekundärrohstoffen fördern und einen europäischen Binnenmarkt für Abfälle etablieren, insbesondere in Hinblick auf die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, heißt es im Mandatsschreiben für die designierte Umweltkommissarin Jessika Roswall.



