
In einem Anfang August entschiedenen Berufungsverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig bestätigt, dass Titandioxid in Pulverform nicht als krebserregender Stoff eingestuft werden darf. Damit wird das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom November 2022 bestätigt, mit dem die von der Europäischen Kommission vorgenommene Einstufung bereits für nichtig erklärt worden war. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) begrüßt die Entscheidung.
Die EU-Kommission hatte im Jahr 2019 Titandioxid in Pulverform auf Grundlage einer Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als intrinsisch krebserregend eingestuft. Ihre delegierte Verordnung 2020/217 forderte, Produkte, die mehr als ein Prozent der Chemikalie in dieser Form enthielten, mit dem entsprechenden Warnhinweis zu versehen.
Nach Ansicht des EuG und nun auch des EuGH beruhte die ursprüngliche Einstufung durch die Kommission aber auf einem offensichtlichen Beurteilungsfehler: Die der Einstufung zugrunde liegende wissenschaftliche Studie sei nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit gewürdigt worden. Insbesondere sei die Partikeldichte und Agglomerationsneigung – entscheidend für die Lungenbelastung – nicht angemessen berücksichtigt worden.
Der bvse sieht in dem EuGH-Urteil einen wichtigen Schritt für eine wissenschaftsbasierte Regulierung in der europäischen Chemikalienpolitik. Die Entscheidung, dass Titandioxid keine intrinsischen krebserregenden Eigenschaften habe, bringe nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen, sondern auch Klarheit im Umgang mit Materialien, die Titandioxid enthalten.
So war von der bisherigen Einstufung besonders der Bereich der Mineralik und des Gebäuderückbaus betroffen, da Titandioxid in zahlreichen Baustoffen enthalten ist – beispielsweise in Wandfarben, Putzen, Lacken, Tapeten, Bodenbelägen, Dämmplatten und Fensterprofilen.
„Die chemikalienrechtliche Einstufung hätte weitreichende Konsequenzen für die Bau- und Recyclingwirtschaft gehabt“, erklärte Thomas Probst, Experte für Stoffstrommanagement im bvse. „Daher hat sich der bvse seit 2018 intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und auf eine Neubewertung hingewirkt.“
Neben zahlreichen Herstellern, Importeuren und Anwendern von Titandioxid hatte sich an der Klage vor dem EuG auch das auf Abbruch, Baustoffrecycling und Grubenverfüllung spezialisierte bvse-Mitgliedsunternehmen Ettengruber beteiligt. Das erfolglose Berufungsverfahren vor dem EuGH hatte die EU-Kommission gemeinsam mit Frankreich angestrengt.
Das EuGH-Urteil ist hier abrufbar.



