Die im Referentenentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geplanten Änderungen, etwa die Wiedereinführung einer Überlassungshöchstdauer und eine Verschärfung von Equal-Payment-Regelungen, belasten insbesondere die mittelständischen bvse-Unternehmen. „Für eine solche Ungleichbehandlung besteht im ...
bvse befürchtet Nachteile für Mittelstand im geänderten AÜG
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