Mit seinem Urteil vom 30. Juni 2016 (Az: BVerwG 7 C 4.15) hat das Bundesverwaltungsgericht die Stellung von gewerblichen Altkleidersammlern gegenüber kommunalen Sammlungen gestärkt. Ihnen können Sammlungen nicht schon dann untersagt werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für Alttextilien ...
BVerwG präzisiert Irrelevanzschwelle zur Untersagung gewerblicher Sammlungen
Bundesverwaltungsgericht legt Begründung zum Urteil von Ende Juni vor
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