Bundesverwaltungsgericht begründet Urteil zur Darlegung der Wege der Schrottverwertung

Kleinsammler müssen nur Entsorgungsweg und direkte Abnehmer benennen

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im Frühsommer entschieden hat, dass Kleinsammler von Altmetallen bei der Anzeige ihrer Sammlungen bei der zuständigen Behörde in der Regel nur den ersten Abnehmer benennen müssen, hat es nun die detaillierte schriftliche Begründung vorgelegt (Aktenzeichen: BVerwG 7 C ...

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