Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im Frühsommer entschieden hat, dass Kleinsammler von Altmetallen bei der Anzeige ihrer Sammlungen bei der zuständigen Behörde in der Regel nur den ersten Abnehmer benennen müssen, hat es nun die detaillierte schriftliche Begründung vorgelegt (Aktenzeichen: BVerwG 7 C ...
Bundesverwaltungsgericht begründet Urteil zur Darlegung der Wege der Schrottverwertung
Kleinsammler müssen nur Entsorgungsweg und direkte Abnehmer benennen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels