Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die zeitweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromerzeugern im Zuge der Strompreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Erste Senat wolle dafür zunächst sein Verständnis von der Funktionsweise und dem Preisbildungsmechanismus am Strommarkt vertiefen, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe....
Bundesverfassungsgericht prüft Erlösabschöpfung
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