Bundesvereinigung Umwelt-Audit bemängelt Überwachung der Gewerbeabfallverordnung

Die Bundesvereinigung Umwelt-Audit hat die von insgesamt elf Bundesländern veröffentlichten Anlagenstandorte zur Vorbehandlung von Gewerbeabfällen unter die Lupe genommen und fordert eine stärkere Überwachung. „Die Listen enthalten zahlreiche Unternehmen, die nach unserer Kenntnis keine Behandlungsaggregate besitzen“, so ein Experte der Bundesvereinigung. „Wir fordern deshalb die zuständigen Behörden auf, eine umfassende Überwachung der Anlagenstandorte vorzunehmen und sie dann gegebenenfalls von den Listen zu streichen.“ In diesem Sinne adressiert die Bundesvereinigung nun die zuständigen regionalen Überwachungsbehörden, um gemäß Umweltinformationsgesetz Auskunft einzuholen und damit den Druck auf mehr Vollzug und auf die Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben zu erhöhen.

Die Bundesvereinigung wendet sich wegen der fehlenden Überwachung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) bereits seit Dezember 2020 an verschiedene Behörden wie EU-Kommission, Bundesumweltministerium, Landesumweltministerien sowie Vollzugsbehörden. Ihren Angaben zufolge wurden Investitionen im zweistelligen Millionenbereich getätigt, um den Anforderungen an die entsprechende Vorbehandlung von Gewerbeabfällen gerecht zu werden und Sortier- bzw. Recyclingquoten einzuhalten. Zahlreiche Vorbehandlungsanlagen seien nun in ihrer Existenz bedroht, weil nicht getrennt gehaltene Abfälle von den Abfallerzeugern direkt in Verbrennungsanlagen gefahren werden.

„Die Müllheizkraftwerke wirken derzeit wie eine Art Staubsauger für unsortierte Gewerbeabfälle, mit Dumpingpreisen werde die Gewerbeabfallsortieranlage regelmäßig preislich unterboten, sodass unsortierte Abfälle immer wieder den Weg in die Verbrennung finden“, sagte ein Mitglied der Initiative. Der Preisunterschied betrage derzeit etwa 35 bis 55 € pro Tonne je nach Region.

Auch MVA-Betreiber sind von GewAbfV betroffen

Die MVA-Betreiber gehen derzeit davon aus, dass sie nicht Adressat der GewAbfV sind. Das hätten die Betreiber auch auf Nachfrage der Bundesvereinigung Umwelt-Audit angegeben. Der Bundesvereinigung zufolge sind jedoch alle Besitzer von Gewerbeabfällen von der Verordnung betroffen.

Stephan Jäger, zuständiger Rechtsanwalt der Initiative, sagte dazu: „Wer anderen dabei hilft, eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 13 GewAbfV auszuüben, kann dem Grunde nach eine Beihilfe begehen. Unserer Auffassung nach ist zudem die nicht fachgerechte Handhabung von Abfällen entgegen den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung möglicherweise auch ein Straftatbestand des § 326 Abs. 1 StGB im Sinne einer wesentlichen Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren.“ Aus Sicht des Rechtsexperten müssen nun die zuständigen Behörden für Müllverbrennungsanlagen, Abfallerzeuger und Vorbehandler zwecks Unterlaufens der GewAbfV und Auskunftsersuchen gemäß Umweltinformationsgesetz angeschrieben werden.

Die Bundesvereinigung Umwelt-Audit setzt sich aus Betreibern von Vorbehandlungsanlagen zusammen, die größtenteils aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und vereinzelt auch aus Nordrhein-Westfalen stammen.    

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