Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer eigenen Dienstvorschrift die energiesteuerlichen Entlastungsmöglichkeiten nach Paragraph 51 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) konkretisiert. Wie die Rechtsanwälte Ralf Reuter und Jan Steinkemper von der PricewaterhouseCoopers-Tochter Wibera gegenüber EUWID ...
Bundesfinanzministerium konkretisiert energiesteuerliche Entlastung für Entsorger
Neue Dienstvorschrift „Thermische Abfall- und Abluftbehandlung“
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