Bund der Steuerzahler: Weiterhin große Unterschiede bei Abfallgebühren in NRW

Der alljährliche und inzwischen 34. Vergleich der Abfallgebühren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bestätigt die weiterhin breite Preisspanne zwischen den einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. In der teuersten Kommune muss in diesem Jahr ein Musterhaushalt nach wie vor rund viermal so viel für die Abfallentsorgung zahlen wie in der günstigsten Gemeinde. Am preiswertesten ist die Jahresgebühr 2025 mit knapp über 170 € in Dormagen und Kaarst. Am teuersten sind sie mit fast 686 € in Münster, berechnet für einen Vier-Personen-Haushalt bei Nutzung eines 120-Liter-Restmüllgefäßes und eines 120-Liter-Bioabfallgefäß bei jeweils 14-täglicher Leerung, einschließlich Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen. Allerdings wird in Münster die Biotonne zwingend wöchentlich geleert.

Einerseits halten sich die durchschnittlichen Steigerungsraten für einen Musterhaushalt sowohl bei der wöchentlichen, der 14-täglichen als auch der vierwöchentlichen Abholung in Grenzen: Laut den Berechnungen des BdSt liegt die durchschnittliche Erhöhung gegenüber 2024 bei rund 2,5 Prozent, der Landesdurchschnitt bei 306,80 € für den Musterhaushalt. Andererseits offenbart der Blick auf manche Kommunen auch Gebührenerhöhungen um 30 Prozent in Metternich, um 16 Prozent in Herford und 14 Prozent in Düsseldorf.

Die Hauptgründe für die Erhöhungen seien höhere kommunale Standards, etwa eine wöchentliche Leerung, Mehrkosten durch die CO₂-Bepreisung für die Müllverbrennung, neue Vorgaben etwa durch die Bioabfallverordnung sowie Kostensteigerungen bei Entsorgern und Kreisen. Vor allem kommunale Entscheidungen wie Pflicht-Biotonnen oder wöchentliche Leerung treiben der Erhebung zufolge die Gebühren in die Höhe.

Mehr Wahlmöglichkeiten bei Tonnengröße

In den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler NRW gefordert, dass die Kommunen den Bürgern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Wahl der Tonnengröße einräumen. Hier gebe es, wenn auch zaghaft, eine positive Entwicklung: Lag die Zahl der Kommunen, in denen eine 80-Liter-Tonne genutzt werden kann, im vorigen Jahr noch bei 295, so sind es in diesem Jahr 304. 60-Liter-Tonnen werden nun in 190 statt 187 Kommunen angeboten.

Positiv aus Sicht des BdSt sei auch die Entwicklung beim sogenannten Mindestrestmüllvolumen, also der fiktiven Menge an Restmüll, die jedem Bürger zugeschrieben wird und die als Mindestmaß bei der Ermittlung der zulässigen Tonnengröße zugrunde gelegt wird. 2024 unterstellten die Kommunen im Durchschnitt noch 18,6 Liter pro Person und Woche. In diesem Jahr sind es noch 17,4 Liter. Das sei ein erfreulicher Trend, der ebenfalls einer langjährigen Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW entspreche. „Denn es hilft nichts, wenn eine Kommune zwar längere Leerungsintervalle und kleine Tonnengrößen anbietet, diese aber selbst von Kleinfamilien wegen unrealistisch hoch angesetzter Mindestvolumenvorgaben pro Person und Woche nicht ‚gebucht‘ werden dürfen“, so der BdSt.

BdSt-Forderungen zu den Abfallgebühren

Den Gebührenvergleich nimmt der BdSt zum Anlass, die von der Politik gesetzten Standards zu hinterfragen: Wöchentliche Leerungen – wie in Düsseldorf – treiben die Kosten in die Höhe. Ebenso die flächendeckende Pflicht zur Biotonne, die teurer sei als ein Bringsystem mit Bioabfall-Containern auf Wertstoffhöfen, so der BdSt. Auch bei der Zahl der Recyclinghöfe brauche es Augenmaß: Während Düsseldorf mit drei Höfen auskomme, betreibe Münster elf, und das bei weniger Einwohnern.

Die CO₂-Bepreisung bei Müllheizkraftwerken sollte weitmöglichst gestrichen, europarechtliche Vorgaben nicht übererfüllen werden, forderte Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Müllfahrzeuge müssten von der Mautpflicht befreit werden. Als Teil der Daseinsvorsorge dürften diese Fahrzeuge nicht zusätzlich belastet werden. Polizei-, Feuerwehr- und Notdienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Straßenreinigung, Winterdienst und Straßenunterhaltung seien im Gegensatz zu Müllfahrzeugen bereits von der Mautpflicht ausgenommen.

Schließlich plädiert der Steuerzahlerbund für den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. So funktioniere etwa In Ostwestfalen-Lippe (OWL) die kostengünstige private Drittbeauftragung seit Jahren. Neue kommunale Kompostierungsanlagen, wie von Bielefeld, Herford oder Lippe geplant, seien aus Sicht des BdSt NRW nicht erforderlich und sollten überdacht werden.

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