Buhck erhält Genehmigung für Deponieerweiterung in Wiershop

Der Süden Schleswig-Holsteins bekommt weitere Deponiekapazitäten. Kurz nach der Freigabe für eine vom Entsorger GEG geplante neue DK-I-Deponie im Kreis Segeberg erteilte das Landesumweltamt Ende September auch dem Vorhaben der Buhck-Gruppe zum Ausbau der DK-II-Deponie Jahn im Kreis Herzogtum Lauenburg die Genehmigung. Auf einer Erweiterungsfläche von rund neun Hektar soll hier zusätzliches Deponievolumen in Höhe von 2,27 Mio. Kubikmeter entstehen.

Ausgehend von einer jährlichen Abfalleinlagerungsmenge von ca. 150.000 bis 200.000 Tonnen und einem jährlichen Einlagerungsvolumen von 80.000 bis 130.000 Kubikmeter rechnet Buhck mit einem Betriebszeitraum der Deponie „Jahn-Süd“ bis 2050. Die Gesamtrekultivierung der Deponie soll laut Landesumweltamt spätestens zum 30. Juni 2052 vollständig abgeschlossen sein. Die Sicherheitsleistung für die geplanten sechs Bauabschnitte der Deponie wurde von der Genehmigungsbehörde auf insgesamt 12,14 Mio. € festgelegt.

Den Bedarf für die Erweiterung der Deponiekapazitäten in Schleswig-Holstein hält das Landesumweltamt (LfU) aus abfallwirtschaftlicher Sicht gegeben. So verweist die Behörde auf ein im letzten Jahr veröffentlichtes Deponiebedarfsgutachten des Berliner Beratungsunternehmens UEC, demzufolge die vorhandenen schleswig-holsteinischen DK-II-Kapazitäten nicht ausreichen, um eine Entsorgungssicherheit über das Jahr 2034 hinaus zu gewährleisten. Nach Angaben des LfU besteht zudem regional bereits ein deutlicher Kapazitätsengpass, insbesondere im Planungsraum der Vorhabenfläche, wo die bestehenden Kapazitäten nahezu erschöpft seien.

Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar. Gegen den Beschluss kann bis zum 18. Dezember Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben werden.

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