Die bei Altkleidersammlungen abgegeben Alttextilien stellen für die meisten Bürger keinen Abfall dar. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Auftrag des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) durchgeführte Meinungsumfrage. So würden 94 Prozent nur tragbare Stücke bei Kleidersammlungen abgeben und Zerschlissenes vorher aussortieren. Damit bereiten die Bürger bereits zu Hause die Kleidung zur Wiederverwendung vor und vermeiden so die Entstehung von Abfällen, teilte der Verband heute mit.
Die Ergebnisse zeigen aus Sicht des bvse, dass die Bürger eine ganz klare Vorstellung über die weitere Verwendung ihrer Altkleider haben. „Auch wenn die Sachen aussortiert werden, weil sie nicht mehr passen oder gefallen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie zu Abfall werden. An die Stelle der ursprünglichen Zweckbestimmung, nämlich das eigene Tragen, tritt unmittelbar mindestens ein neuer Verwendungszweck: Jemand anderes soll das Kleidungsstück tragen“, erläuterte bvse-Vizepräsident Michael Sigloch die Ergebnisse.
Nach Auffassung des bvse muss davon ausgegangen werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihrer Altkleider eben nicht entledigen wollen. Dies wäre nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) jedoch eine Voraussetzung für den Abfallstatus. Der Fachverband Textilrecycling im bvse fordert die Entscheidungsträger, beispielsweise bei den Ministerien, Behörden und Gerichten, auf, in punkto Abfallbegriff für Rechtssicherheit zu sorgen und Altkleider, die zur Wiederverwendung bestimmt sind, nicht generell als Abfälle einzustufen.