So genannte „Bring-or-Pay-Klauseln“ in Anlieferungsverträgen sind unter bestimmten Bedingungen unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden (Az. VII ZR 222/12 vom 22. November 2012). Sofern eine solche Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung ...
BGH erklärt Bring-or-Pay-Klauseln unter bestimmten Bedingungen für unwirksam
Grundsatzurteil: Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung unzulässig
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