Bring-or-Pay-Klausel laut Landgericht wirksam

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Die Wirksamkeit von sogenannten Bring-or-Pay-Klauseln in Lieferverträgen von Müllverbrennungsanlagen hat das Landgericht Bochum in einem am 31. März verkündeten Urteil bestätigt (Aktenzeichen: I-14 O147/10). In dem konkreten Fall hatte die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) als Betreiberin der ...

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