Der Referentenentwurf für das neue Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz, mit dem Deutschland die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) im nächsten Jahr umsetzen soll, stößt bei den dualen Systemen und beim Entsorgerverband BDE auf deutliche Kritik. Beide Seiten erkennen zwar die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes an, sehen jedoch substanzielle Lücken in zentralen Regelungsbereichen. Besonders kritisch wird die fehlende Präzisierung der Abgrenzung zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen bewertet.
Die dualen Systeme bemängeln, dass der Entwurf keine eindeutige Festlegung enthält, welche Verpackungen künftig der haushaltsnahen Sammlung zuzuordnen sind. Nach Auffassung der Systeme bleibt der Entwurf eine klare Abgrenzung zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen schuldig. Die europäische Verordnung verschiebe Zuständigkeiten, während das deutsche Recht funktionierende Abläufe erhalten wolle. Ohne eine solche Regelung drohten Fehlzuordnungen, unterschiedliche Vollzugspraxen und Risiken für die Finanzierung der haushaltsnahen Entsorgung.
Auch der BDE hält eine eindeutige Trennlinie für unerlässlich. Zwar bewertet der Verband positiv, dass der Entwurf die bisherige Grundstruktur formal fortführt. Ohne präzise und praktikable Kriterien bestehe jedoch die Gefahr, dass Behörden und Marktakteure die Abgrenzung unterschiedlich auslegen. Dies könne zu Wettbewerbsverzerrungen, zusätzlicher Bürokratie und Belastungen insbesondere für gewerbliche und industrielle Verpackungsströme führen, für die der Entwurf zusätzliche Registrierungs-, Zulassungs- und Nachweispflichten vorsieht.




