Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) soll eine Verordnungsermächtigung beinhalten, die Ausschreibungen von bestehenden und neuen Bioenergieanlagen ermöglicht. Das geht aus aktuellen Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hervor, die es am 25. November in Form eines Eckpunktepapiers ...
BMWi sieht Verordnungsermächtigung für Ausschreibung von Bioenergieanlagen vor
Altholzbranche befürchtet Wegfall von Verbrennungskapazitäten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -