Nach langen Diskussionen hat das Bundesfinanzministerium dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mitgeteilt, dass die Vereinnahmung von privatrechtlichen Entgelten der Anwendung des Paragrafen 2b UStG entgegensteht und diese Entgelte damit der Umsatzsteuer unterworfen werden. Damit müssen dem VKU zufolge betroffene ...
BMF-Schreiben zur Steuerbarkeit von privatrechtlichen Entgelten
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