Blumenkübel aus Altreifen sind kein Abfall

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Altreifen, die als Hangschutz oder als Blumenkübel verwendet werden, sind kein Abfall. Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) hat der Landkreis Bad Dürkheim einen Grundstückseigentümer zu Unrecht aufgefordert, die von ihm als Hangschutz terrassenförmig in die ...

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