Die mit Wirkung zum 8. Dezember in Kraft getretene „Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) sorgt offenbar für erhebliche Verunsicherung unter den Betreibern von Altholzkraftwerken. Derzeit würden die ...
BioSt-NachV verunsichert Anlagenbetreiber
Altholzkraftwerke
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