BioAbfV: BDE für einheitliche Anwendung der Abfallschlüssel

Wesentliche Teile der Novelle der Bioabfallverordnung (BioABfV) treten am 1. Mai in Kraft. Hierfür hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) nun ein Infopapier erarbeitet, das den betroffenen Abfallerzeugern, darunter gastronomische Betriebe, Lebensmittelproduzenten und -händler, sowie den zuständigen Behörden die Neuerungen der Verordnung darlegt und die Anwendung der Abfallschlüssel klarstellt.

Hauptziel der bereits im Mai 2022 verabschiedeten Novelle ist die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt durch die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen. Gleichzeitig tritt auch der neue Paragraf 4a der Gewerbeabfallverordnung zum Umgang mit verpackten Bioabfällen in Kraft. Neben der Entfrachtung von Fremdstoffen ist die richtige Einordnung verpackter und unverpackter Bioabfälle und deren schlüssige Dokumentation dabei besonders wichtig. Die notwendige Trennung von Abfällen mit und ohne Verpackungsmaterial muss sich entsprechend in den Abfallschlüsseln (AVV-Schlüssel) entlang der Lieferketten widerspiegeln.

Das nun vom BDE vorgelegte und mit Vertretern des Bundesumweltministeriums diskutierte Infopapier liefert zahlreiche Beispiele für verschiedene Abfälle im Lebensmittelsektor. Zudem geht das fünfseitige Papier auch auf die Verwendung der in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vorgegebenen Schlüsselnummern für abgabefertige Abfälle vor der eigentlichen Behandlung ein und befasst sich mit den Kontrollwerten für Fremdstoffe.

Nach der Struktur der AVV unterliegen die Schlüssel stets der herkunftsbezogenen Sichtweise. Dort, wo verpackte Bioabfälle anfallen, wie z.B. in der Produktion, Distribution und Lagerung von Lebensmitteln oder im Groß- und Einzelhandel, sollten die Schlüssel aus Sicht des BDE mit einem entsprechenden Vermerk „verpackt“ versehen werden. Unverpackte Lebensmittelabfälle sollten umgekehrt als „unverpackt“ gekennzeichnet und dokumentiert werden. Zwar sei der Vermerk „verpackt“ in der BioAbfV nicht vorgeschrieben. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Abfallströme hält der BDE den zusätzlichen Vermerk allerdings für eine zielführende Lösung.

„Mit unserem Infopapier wollen wir allen Interessierten praxisnahe Hinweise an die Hand geben. Auch wenn sich der BDE durch die Novelle der Bioabfallverordnung eine einheitlichere Anwendung der Abfallschlüssel erhofft, bleibt es bei der oft geäußerten Forderung des Verbands nach einer klaren gesetzlichen Regelung für den EU-Binnenmarkt“, so BDE-Präsident Peter Kurth zur Vorlage des Infopapiers. Nötig sei eine Reform des europäischen Abfallverzeichnisses, die eine noch eindeutigere und rechtssichere Zuordnung von verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen in der Systematik der sechsstelligen AVV-Schlüssel vorsieht.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -