BGH: Mieter müssen Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung selbst tragen

Mietern obliegt Beweislast, dass Gebühren zu hoch abgerechnet wurden

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Mieter müssen Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung selbst bezahlen. Das folgt aus einem am vergangenen Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6.7.2011 - VIII ZR 340/10). Zudem müsse der Mieter vor Gericht den Nachweis erbringen, dass die abgerechneten Müllgebühren einer ...

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