Entscheidung über Umsatzsteuer steht noch aus Der Bundesfinanzhof (BFH), München, hat entschieden, daß die juristischen Personen des öffentlichen Rechts - dazu gehören u.a. Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände - mit ihren der Entsorgung des Hausmülls dienenden Betrieben nicht ...
BFH: Keine Körperschaftssteuer von öffentlichen Abfallentsorgern
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -