Bewohner von Wohnhäusern im Außenbereich müssen ihre Abfälle zur Abholung an einen Sammelplatz bringen. Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz (4 K 1106/24.KO und 4 K 1117/24.KO vom 24. April 2025) hervor, das damit zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen hat....
Bewohner im Außenbereich müssen Abfälle zu einem Sammelplatz bringen
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