Bewohner im Außenbereich müssen Abfälle zu einem Sammelplatz bringen

Bewohner von Wohnhäusern im Außenbereich müssen ihre Abfälle zur Abholung an einen Sammelplatz bringen. Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Koblenz (4 K 1106/24.KO und 4 K 1117/24.KO vom 24. April 2025) hervor, das damit zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen hat....

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