Beschluss zum Abstand eines Containers vom Gehwegrand

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Eine Stadt kann sich für die Anordnung zur Entfernung eines Altkleidercontainers nicht auf das Straßenrecht berufen, wenn dieser Container 4,50 Meter vom Geh- und Radweg entfernt auf einem Privatgrundstück aufgestellt ist. Das geht aus einem Beschluss in einem Eilverfahren des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) in ...

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