Beschluss: Zentrale Stelle Verpackungsregister ist Bundesbehörde

Für die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und den Wettbewerb ist es ein wichtiges Signal für die gleichmäßige Anwendung des Verpackungsgesetzes und eine einheitliche Rechtsprechung bei verpackungsrechtlichen Verfahren: Das Bundesverwaltungsgericht hat die örtliche Gerichtszuständigkeit für Klagen gegen die ZSVR geklärt. Laut Beschluss vom 9. Januar 2023 ist das Verwaltungsgericht Osnabrück zuständig (Az.: BVerwG 10 AV 1.23).

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde anerkannt, dass die ZSVR eine Bundesbehörde im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ist. „Für die Arbeit der ZSVR ist die Entscheidung von grundlegender Bedeutung. Unternehmen, die ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen müssen, brauchen eine verlässliche und einheitliche Rechtsprechung, um ihre unternehmerischen Entscheidungen daran ausrichten zu können. Das bringt Wettbewerbsgleichheit und ist ein relevantes Anliegen des Verpackungsgesetzes“, sagt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut....

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