Berliner OVG: Entsorger Alba darf „Gelbe Tonne plus“ vorerst weiter betreiben

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Der private Entsorger Alba darf in Berlin das Wertstoffsammelsystem „Gelbe Tonne plus“ zunächst im bisherigen Umfang weiter betreiben. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilte, sind insbesondere die zu prüfenden europarechtlichen Fragen zu komplex, als das diese in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren abschließend geprüft werden könnten. Das OVG hat mit dem Beschluss (Az. 11 S 67.10 vom 13. Oktober 2011) einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin von vor gut einem Jahr bestätigt und die Beschwerden gegen diesen Beschluss Beschwerden zurückgewiesen.

Die Senatsverwaltung hatte Alba im August 2010 untersagt, die Gelben Tonne auch für das Sammeln stoffgleicher Nichtverpackungen zu nutzen, weil diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen seien. Daraufhin hatte Alba die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Berliner Verwaltungsgericht beantragt.
Die erste Instanz hatte entschieden, dass das Sammelsystem bis zur Entscheidung über die Klage gegen die Untersagungsverfügung zwar nicht ausgebaut, aber im bisherigen Umfang, also in bis zu 410.000 Berliner Haushalten, fortgeführt werden dürfe. Hiergegen hatten die Senatsverwaltung und die Ber-liner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die mit der Orange Box im Wesentlichen die gleichen Wert-stoffe sammeln, Beschwerde erhoben.

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