Abfallbehälter dürfen auch im Rahmen gewerblicher Sammlungen von Altpapier im öffentlichen Straßenraum vor dem Grundstück aufgestellt werden. Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht erforderlich. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 1 A 966/10 v. 5. März 2012 in einem Rechtsstreit zwischen ...
Bereitstellung der Blauen Tonne auf dem Gehweg bedarf keiner Erlaubnis der Kommune
Urteil des Sächsischen OVG im Streit zwischen der Stadt Dresden und Kühl
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