Bereitstellung der Blauen Tonne auf dem Gehweg bedarf keiner Erlaubnis der Kommune

Urteil des Sächsischen OVG im Streit zwischen der Stadt Dresden und Kühl

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Abfallbehälter dürfen auch im Rahmen gewerblicher Sammlungen von Altpapier im öffentlichen Straßenraum vor dem Grundstück aufgestellt werden. Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht erforderlich. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 1 A 966/10 v. 5. März 2012 in einem Rechtsstreit zwischen ...

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